Rechtsprechung
LG Bonn, 23.07.1965 - 8 Ks 3/62 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie von etwa 5000 Zigeunern, die im Rahmen mehrerer 'Aussiedlungsaktionen' aus dem Ghetto und der näheren Umgebung von Lodz ins KL Chelmno verschleppt und in 'Gaswagen' vernichtet wurden
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Paradigmenwechsel bei der Strafverfolgung des Personals in den deutschen Vernichtungslagern? (StA Thilo Kurz; ZIS 2013, 122-129)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 30.03.1963 - 8 Ks 3/62
- BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
- LG Bonn, 23.07.1965 - 8 Ks 3/62
- BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern …
Auszug aus LG Bonn, 23.07.1965 - 8 Ks 3/62
Durch Urteil des BGH vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 - wurde das vorerwähnte Urteil des Schwurgerichts in Bonn auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch hinsichtlich des Angeklagten Haefele und, soweit das Schwurgericht hinsichtlich der Angeklagten B., H., M., Me., Sch. und S. von Strafe abgesehen hatte, auf die Revisionen der Angeklagten Laabs, Walter Burmeister, Haefele, Heinl und Möbius im Strafausspruch aufgehoben.Die zur Festsetzung des zu verhängenden Strafmasses durchgeführte neue Hauptverhandlung hat in Verbindung mit den Feststellungen des Schwurgerichts in Bonn in seinem Urteil vom 30.3.1963 und den Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 - zu folgenden, für die Strafzumessung bedeutungsvollen Feststellungen aufgrund der Einlassung der Angeklagten und der Bekundungen der Sachverständigen Dr. V. und Dr. Be. geführt:.
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus LG Bonn, 23.07.1965 - 8 Ks 3/62
Diese irrige Auffassung der Angeklagten über die Verbindlichkeit eines verbrecherischen Befehls, die auf einer falsch verstandenen Gehorsams- und Treuepflicht beruht, ist als Verbotsirrtum im Sinne der grundlegenden Entscheidung des BGH in BGHSt 2, 194 zu werten.